Die Pensions- oder Direktzusage ist die häufigste und bekannteste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Mit einer Pensionszusage ist es nicht nur möglich, die Altersversorgung der Berechtigten sicherzustellen sondern es ist ebenfalls möglich eine Witwenrente bzw. eine Witwerrente zuzusagen. Auch die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit ist möglich.
Wie funktioniert die Pensionszusage?
Sie als Arbeitgeber erbringen Versorgungsversprechen bzw. Versorgungsleistungen unmittelbar (direkt) an den versorgungsberechtigten Arbeitnehmer, dessen Ansprüche sich ausschließlich gegen das Unternehmen richten.
Sie müssen hierzu gewinnmindernde Pensionsrückstellungen bilden.
Direktzusagen müssen beim Pensionssicherungsverein für den Fall der Insolvenz versichert werden. Sie können zur Sicherstellung, der für die Erfüllung der Versorgungsversprechen notwendigen Mittel, eine Rückdeckungsversicherung abschließen. Für die Arbeitnehmer ist eine Pensionszusage günstig, da die Beiträge steuerfrei sind und die ausgezahlte Betriebsrente erst im Alter versteuert werden muss. Aus diesem Grund kann es für Ihren Arbeitnehmer sinnvoll sein, im Rahmen einer Entgeltumwandlung, Beiträge zur Direktzusage zu leisten. Allerdings verknüpft der Arbeitnehmer dann seine Altersabsicherung mit dem Erfolg des Unternehmens.
Für welche Unternehmen ist die Pensionszusage geeignet?
Die Mitarbeiterversorgung in zwei Stufen, über eine Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung, zählt zu den attraktivsten Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung. Sie steht allen bilanzierenden Unternehmen offen, die heute schon Steuervorteile für Versorgungsversprechen nutzen wollen, die erst später eingelöst werden müssen.
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